Aktuelle Verfügung der Fischerei- und Jagdverwaltung

Vom 1. Dezember 2019 bis 31. Januar 2020 ist es verboten, im Radius von 100 Metern um namentlich definierte Zuflüsse des Zürichsees zu fischen. Diese Verfügung erliess die kantonale Fischerei und Jagdverwaltung per 25. Oktober 2019. Für die Bestandeserhaltung und