Neuerungen für die Fischerei im Zürichsee ab 1. Januar 2018

Ergänzend zu den Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Zürichsee und Obersee vom 13. Juni 2007, erlässt die Jagd- und Fischereiverwaltung des Kantons Zürich folgende Neuerungen, gültig ab 1. Januar 2018:

  • Im Zürichsee und im Obersee werden das Mindestmass und die Schonzeit für Hechte aufgehoben
  • Die Fangzahlbeschränkung von 5 Hechten pro Tag bleibt bestehen
  • Bei der Schleppangelfischerei sind neu 10 Köder/Zügel erlaubt
  • Gemäss angepasster Binnenschifffahrtsverordnung dürfen Schiffe, die mit der Schleppangel fischen und den weissen Ball gesetzt haben, in der inneren Uferzone parallel zum Ufer fahren. 

Hier geht es zum offiziellen Merkblatt Zürcher Fischerei- und Jagdverwaltung.

Neuerungen für die Fischerei im Zürichsee ab 1. Januar 2018

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