Am 24. Oktober 2025 hat die Kantonale Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich (FJV) neue Anpassungen und Patente kommuniziert, die ab dem 1. Januar 2026 gelten. Details dazu findet ihr im Beitrag.
Mittels eines Bulletins an alle Fischervereine (dieses könnt ihr hier abrufen) macht die FJV auf einige bedeutende Regelungen aufmerksam.
Vereinheitlichung der Patente und Preiserhöhungen
Neu wurde die Vielzahl an kantonalen Patenten reduziert und durch ein modulares System ersetzt. Ab 2026 gibt es nur noch ein Jahrespatent für alle kantonalen Seen (früher Dreiseen-Patent). Dieses kostet CHF 150.00 für Uferfischer und kann durch zusätzliche Module für die Bootsfischerei (CHF 170.00) und allenfalls durch einen Zusatz für mitfischende Gäste (CHF 60.00) ergänzt werden. Neu kostet also ein Bootsapatent inklusive Gastkarte CHF 380.00 was einer Preiserhöhung um CHF 30.00 oder 8.5% entspricht.
Diese Preise gelten für digitale Patente mit einer Fangerfasung via App. Wer weiterhin eine Papierform des Patentes wünscht muss zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 pro Jahr bezahlen.
Ebenfalls neu ist die Regelung, dass zukünftig keine Erfassung von Masenfängen mehr zulässig ist. Ab Jahresbeginn muss jeder Fisch einzeln inkl. Länge eingetragen werden, was vor allem bei Massenfängen z.B. bei den Eglis einem erheblich grösseren Erfassungsaufwand entspricht.
Anpassungen der Ausführungsbestimmungen
Ebenfalls angepasst werden ab dem 1. Januar 2026 die Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei. Die entsprechenden Änderungen sind auf der Website der FJV ersichtlich. Hier der entsprechende Link dazu. 
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
- Die Hälterung von lebenden Fischen ist ab dem 1. Januar 2026 generell verboten! Demensprechend sind alle Fische die nicht zurückgesetzt werden umgehend und fachgerecht zu töten.
 - Senknetze zum Köderfischfang sind ab dem 1. Januar 2026 generell verboten.
 - Generell sind ab dem Stichtag bei jeglicher Art der Fischerei bis zu 5 Köder pro Schnur oder Zügel zugelassen (z.B. bei der Drop Shot-Fischerei).
 - Zukünftig dürfen nur noich tote Köderfische verwendet werden, die aus demselben Gewässer stammen wie sie eingesetzt werden.
 - Für den Zander gilt ab kommendem Jahr eine Schonzeit vom 1. April bis 31. Mai.
 - In den Mündungsgebieten der wichtigsten Seeforellen-Laichgewässer gilt vom 16. November bis 31. Januar im Umkreis von 100 Metern ein totales Fischereiverbot.
 
Weiterführende Informationen
- Bulletin FJV No. 7 vom Oktober 2025
 - Änderungen der Ausführungsbestimmungen für den Zürich-, Greifen- und Pfäffikersee ab dem 1. Januar 2026
 


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