Einschränkungen Forellenfischerei Dezember 2020 – Januar 2021

Vom 1. Dezember 2020 bis 31. Januar 2021 ist es verboten, im Radius von 100 Metern um namentlich definierte Zuflüsse des Zürichsees zu fischen. Diese Verfügung erliess die kantonale Fischerei und Jagdverwaltung per 10. November 2020.

Für die Bestandeserhaltung und -entwicklung der Seeforellen ist die erfolgreiche Naturverlaichung der entscheidende Faktor. Mittels baulicher Massnahmen wurden in den letzten Jahren einige Zürichseezuflüsse aufgewertet und die Durchgängigkeit für die Seeforellen verbessert.

Fische steigen später auf

Gleichzeitig wurde mittels Monitoring jährlich die Zahl der aufsteigenden Seeforellen in diesen Zuflüssen erhoben. Dabei konnte festgestellt werden, dass aufgrund höherer Temperaturen im Herbst und Frühwinter der Aufstieg der laichbereiten Seeforellen seit einigen Jahren später im Jahr stattfindet.

Aus diesem Grund hat die Fischerei- und Jagdverwaltung beschlossen, jegliche Fischereiausübung im Mündungsbereich der wichtigsten Seeforellenlaichgewässer des Zürichsees (zürcherischer Teil) zu verbieten. Das Verbot gilt in einem Radius von 100 Metern rund um die Mündungen vom Ufer aus wie auch seeseitig vom 1. Dezember 2020 bis zum 31. Januar 2021. Es handelt sich dabei um die Mündungsbereiche des Hornbachs in Zürich beim Zürichhorn, des Dorfbachs in Küsnacht, des Dorfbachs in Erlenbach, des Dorfbachs in Meilen, des Aabachs und Meilibachs in Horgen sowie des Feldbachs bei Feldbach (Hombrechtikon). Das Verbot gilt sowohl see- als auch uferseitig.

Der Fischerverein Meilen FVM bittet alle Mitglieder und sonstigen Sportfischer in der Region, diese Regelung zu beachten. Es ist davon auszugehen, dass die Rechtsorgane in der erwähnten Periode vermehrt Kontrollen durchführen und bei Missachtung Verzeigungen aussprechen werden.

Den gesamten Verfügungstext vom 10. November 2020 findet ihr hier.

Einschränkungen Forellenfischerei Dezember 2020 – Januar 2021

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